Genehmigung des Dienstherren/ Trägers der medizinischen Einrichtung / Nebentätigkeit
Der Teilnehmer hat seinen Dienstherren und die Verwaltungsleitung seiner Anstellungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahmeund die wesentlichen Umstände der Zusammenarbeit mit Sanofi (Umfang der Zusammenarbeit, Höhe von Vergütungen und Kosten-ersatz) umfassend informiert. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dokumen-tiert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erforderliche Neben-tätigkeitsgenehmigung einzuholen.
Trennungs- und Transparenzprinzip(1) Die Parteien bestätigen, dass mit Teilnahmevereinbarung/Anmeldung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungs-vorgänge/Preisgestaltungen, des Teilnehmers und/oder seiner Anstellungskörperschaft genommen wird und auch keinerlei dies-bezügliche Erwartungen bestehen.(2) Als Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." unterliegt Sanofi dessen Kodizes. Zur Umsetzung dieser Kodizes ist Sanofi verpflichtet, insbesondere zum Zweck der Dokumentation, Kategorisierung undZuordnung der geldwerten Leistungen Daten elektronisch zu erheben und zu verarbeiten. Dies geschieht unter Einhaltung derrelevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben.(3) Die Offenlegung der Daten, die gemäß § 5 FSA-Transparenzkodex der Kategorie „individuell“ zuzuordnen sind, erfolgt aus-schließlich nur nach separat erteilter schriftlicher Einwilligung des Teilnehmers.Hierzu erhält der Teilnehmer nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eine kategorisierte Aufstellung der ihm zugewendeten geld-werten Leistungen zur Prüfung. Gleichzeitig wird mit diesem Schreiben die Erteilung der schriftlichen Einwilligung zur Offenlegungdurch Sanofi erbeten.Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sowohl die zugrunde liegenden Daten als auch die zwischen denParteien ausgetauschten Leistungen zu internen und konzerninternen Zwecken der Transparenz - insbesondere derDokumentation der insgesamt geflossenen Leistungsströme - elektronisch verarbeitet werden sowie eine Zuordnungzu den Leistungskategorien i.S.d. § 6 des FSA-Transparenzkodex erfolgt.