Falls zutreffend, hat der Teilnehmer seinen Dienstherrn und die Verwaltungsleitung seiner Anstellungseinrichtung über die wesentlichen Umstände der beabsichtigten Teilnahme (Umfang der Interaktion, Höhe der Kostenübernahme/-erstattung) umfassend informiert. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dokumentiert werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine im Rahmen der dienstrechtlichen Bestimmungen erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen.